Die Parole der Gemeindevertreter – ausgenommen die der UKW – scheint zu lauten:
Was kümmern uns:
- die Gemeindeordnung SH (§ 28: „Die Gemeindevertretung kann die Entscheidung
über die folgenden Angelegenheiten n i c h t übertragen: …
Abs. 16: die Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen…“) - Äußerungen des Vorsitzenden des Bauauschusses:
„Wenn die Palisaden [gemeint: die Arkaden] nicht kommen, kann der Markt
möglicherweise sogar am jetzigen Standort belassen werden.“ (KN 9.8.2017) - Kritik von Fachleuten: z.B. dem Stadtplaner Michael Becker über fehlerhafte
Ablaufplanung (siehe untenstehenden KN-Artikel vom 01.03.2018)